Zahlung & Versand


Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen, abzüglich 2 % Skonto oder 30 Tage ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart werden muss. Erstaufträge liefern wir grundsätzlich nur gegen Vorkasse. Bei Kunden, mit denen wir seit mehr als 12 Monaten keine Geschäftsbeziehung mehr hatten, behalten wir uns vor, Aufträge nur gegen Vorauszahlung durchzuführen.

Desgleichen bei Kunden, deren Kreditwürdigkeit uns fraglich erscheint oder bei denen wir eine schleppende Zahlungsweise feststellen mussten. Bei Zielüberschreitungen berechnen wir Verzugszinsen ab Fälligkeit in Höhe der banküblichen Kreditzinsen.

Schecks werden unter dem üblichen Vorbehalt der Deckung angenommen. Wechsel werden von uns grundsätzlich nicht akzeptiert.


Versand/Lieferung

Die Termine werden von uns bestätigt und entsprechend eingehalten. Geringe Überschreitungen berechtigen in keinem Fall zu Regressansprüchen. Bei Lieferverzögerungen kann der Käufer nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 20 Arbeitstagen vom Auftrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche aus Folgeschäden sind ausgeschlossen.

Brand, Explosion, behördliche Maßnahmen, Streiks und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer unserer Behinderung von unserer Lieferverpflichtung; gleiches gilt, wenn die bezeichneten Ereignisse unsere Lieferanten betreffen.

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt voraus, dass der Käufer seine Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfülllt hat.

Sobald die Ware unser Lager verlässt, geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn wir durch einen Spediteur unserer Wahl liefern. Die Ware muss nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel geprüft werden.

Etwaige Mängel müssen im Frachtbrief vermerkt werden.

Nach dem Empfang der Ware ist der Käufer verpflichtet, die Ware auszupacken und auf sog. verdeckte Transportschäden hin zu untersuchen. Diese müssen innerhalb von 5 Tagen unter Beachtung der Transportbedingungen schriftlich angezeigt werden, damit der Versicherungsschutz nicht erlischt.