Ansprechperson Hinweisgeberschutzgesetz


Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen oder externen Meldestellen weitergeben. Zudem verbietet das Hinweisgeberschutzgesetz jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber hinweisgebenden Personen.
Gesetzestext: Link zum Gesetzestext (Bundesgesetzblatt)


Interne und externe Meldestellen

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt die einzuhaltenden Verfahrensabläufe nach Eingang einer Meldung. Das sind insbesondere Dokumentationspflichten, Fristen für Rückmeldungen an den Hinweisgeber und Folgemaßnahmen wie beispielsweise interne Untersuchungen. Außerdem sieht das Hinweisgeberschutzgesetz vor, dass die Vertraulichkeit über die Identität von Hinweisgebern und von der Meldung betroffenen Personen gewahrt werden muss. Nur in Ausnahmefällen darf deren Identität herausgegeben werden, z.B. in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden. 

1. Interne Meldestelle May Design GmbH: https://may-design.hinweisgeberportal-mittelstand.de/


2. Telefonnummer HGP: +49 7531-5847993


Neben der internen Meldestelle können Sie sich auch an eine öffentlich eingerichtete externe Meldestelle wenden.

Hinweis zu missbräuchlicher Nutzung

Das Meldeportal darf nicht genutzt werden, um Personen zu Unrecht zu beschuldigen. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Meldungen oder unrichtige Informationen sind hinweisgebende Personen zum Schadenersatz verpflichtet. Das Unternehmen behält sich weitere rechtliche Schritte für diesen Fall vor.